Reiserecht: Rechte von Reisenden werden gestärkt
Der Bundesgerichtshof und der Gerichtshof der EU haben 2011 mehrere Entscheidungen im Reiserecht getroffen, die beispielsweise die Zuständigkeit von Klagen betrifft. Es betrifft Klagen bezüglich Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung, Klagen bei der Haftung beim Verlust von Reisegepäck und Regelungen zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen.
Der Europäische Gerichtshof urteilte u.a. über zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung einer Flugannullierung und über Ansprüche der Fluggäste auf
Ersatz. Hiervon sind auch Ersatzansprüche immaterieller Schäden betroffen.
Das Reiserecht
Das Reiserecht und auch das Reiseversicherungsrecht sind Teildisziplinen des Verkehrsrechts. Zwar mag es Anwälte geben, die sich auch auf diese Rechtsgebiete spezialisiert haben. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann sich bei Streitigkeiten jedoch auch der Sache annehmen.
Das Pauschalreiserecht
Das Pauschalreiserecht bzw. Reisevertragsrechtim wird Im BGB in den §§ 651a ff. geregelt. Bei der Pauschalreise übernimmt der Reiseveranstalter mehreren Reiseleistungen in eigener Verantwortung. Auch auf die Vermietung eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung
oder einer Yacht zu Urlaubszwecken wird das Reisevertragsrecht angewendet, selbst wenn diese als alleinige Leistung zu sehen sind.
Reisepreisminderung
Nachdem 2010 die Vulkanasche aus Island den Flugverkehr lahm legte, wurden einige Rechtsprchungen das Reiserecht betreffend getroffen. So entschied das AG Rostock, dass das Preisrisiko eines Flugausfalls bedingt durch Vulkanasche durch den Reiseveranstalter zu tragen sind. Das bedeutet, dass auch in solchen Fällen Reisende zu einer Minderung berechtigt sind. Da bei höherer Gewalt jedoch kein Verschulden des Veranstalters vorliegt, haftet er nicbt für Schadensersatz wegen Nichterfüllung bzw. verstrichener Urlaubstage.
Sobald das Hindernis der höheren Gewalt weggefallen ist, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Reisende aufgrund der weiterhin bestehenden Rückbeförderungspflicht schnellstmöglich zu befördern.
Auch bei Kreuzfahrten, bei denen ein Hafen wegen höherer Gewalt nicht angesteuert werden kann, liegt im Risikobereich des Reiseveranstalters. Somit liegt auch in solchen Fällen ein Reisemangel vor.
Kreditkarte bei Reiseantritt nicht dabei
Es kommt vor, dass man eine Reise Monate vorher per Krediktarte gebucht hat. Bis zum Reiseantritt kann es vorkommen, dass diese Kreditkarte nicht mehr genutzt wird oder man diese einfach beim Reiseantritt nicht dabei hat. Es gibt Reiseveranstalter, die Reisenden die Beförderung dabei verwehren bzw. nur gegen Kauf neuer Tickets gewähren. Reise- und Flugunternehmen verweisen dann zumeist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat hierzu entschieden, dass
eine derartige Regelung in den AGB eines Luftverkehrsunternehmens wegen Verstoßes gegen § 308 Zif. 3 BGB unwirksam ist.
Ausblick
Nach dem Fachanwalt für Verkehrsrecht O. Momen, der bei der Anfertigung dieses Beitrags geholfen hat, ist auch im Jahr 2012 mit grundlegenden Gerichtsentscheidungen im Reiserecht zu rechnen. Zudem steht voraussichtlich eine Liberalisierung des Fembuslinienverkehrs bevor. Nach
dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisherigen Beschränkungen
im Fembuslinienverkehr weitgehend aufgehoben werden.
Die im sog. Athener Übereinkommen getroffenen Regelungen bei Gepäck- und Personenschäden von Schiffsreisenden gelten bereits seit Januar 2012. Ab Dezember 2012 erhalten Schiffsreisende darüber hinaus neue Fahrgastrechte. Diese werden in der Verordnung (EG) Nr. 11 77/2010.49 geregelt.