Vorsicht vor unüberlegten Souvenir – Käufen
Nicht alles, was am Urlaubsort frei verkäuflich ist oder aber am Strand herumliegt, darf auch wirklich ausgeführt und später in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden!
So haben Zöllner im Januar dieses Jahres drei Wolfsfelle sichergestellt. Die fanden die Beamten am Düsseldorfer Flughafen bei einer 49-jährigen Frau, die aus Russland eingereist war.
Doch Canis lupus (so der wissenschaftliche Name des Urahns unserer Haushunde) gilt lägst als vom Aussterben bedrohte Tierart und ist daher durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Und darf damit, wenn überhaupt, nur unter Einlagen eingeführt werden: „Die Einfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten ist nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes und einer Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes möglich“, erklärt die Pressestelle des Zolls.
Viele Tier- und Pflanzenarten streng geschützt!
Da die Betroffene diese Genehmigungen nicht vorweisen konnte, leiteten die Zöllner ein Bußgeldverfahren ein und stellten die Felle sicher. Ein Problem, mit dem Reisende immer wieder konfrontiert werden. Der Zoll weist daher darauf hin, dass heute viele Tier- und Pflanzenarten streng geschützt sind. Bei der Wahl der Souvenirs ist daher äußerste Vorsicht geboten. Logisch, dass zum Beispiel bei der versuchten Einfuhr von Korallen der Ärger groß ist. Doch auch bei Muscheln, Orchideen oder präparierten Schmetterlingen gibt es Probleme:
„Weltweit sind mehr als 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten und daraus gewonnene Produkte geschützt“, erklärt der Flughafen Hamburg und fürchtet, je nach Höhe des Vergehens, Strafen von mehreren tausend Euro. Und weist darauf hin, dass selbst Feinschmecker mitunter ins Visier der Zöllner geraten.
Denn auch Störe müssten, so der Airport, mittlerweile zu den bedrohten und damit geschützten Tierarten gezählt werden: „Das Mitbringen von Kaviar ist deshalb auf den Eigenbedarf von 125 Gramm pro Person – und das in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern -, beschränkt!“
Antiquitäten und andere Kulturgüter als Souvenir?
Schlimm genug, wenn es mit dem bundesdeuten Zoll ein Problem gibt. Ärger mit ausländischen Behörden wird dagegen für die meisten Urlauber das Worst Case-Szenario darstellen. Doch der droht schneller, als manche von uns glauben. Und das bereits in der Türkei, wo die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ (die als staatliches Eigentum gelten) streng reglementiert ist.
Bei Verstößen befürchtet das Auswärtige Amt auch für Touristen eine mehrere Monate dauernde Untersuchungshaft und / oder hohe Kautionszahlungen. Und das selbst dann, wenn kein Vorsatz im Spiel war und das vermeintliche Schmuggelgut von offensichtlich geringem Wert ist.
Das Außenamt warnt daher nachdrücklich davor, von fliegenden Händlern Antiquitäten wie alte Münzen oder aber Fossilien anzukaufen. Zumal Polizei und Zollbehörden den Begriff Kulturgut weit und mitunter auch nach eigenem Gutdünken ausdehnen: „Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen!“